Versicherungs-FAQ für die Versicherung von Ferienwohnungen
Welche Versicherungen brauche ich für meine Ferienwohnung?
Für eine Ferienwohnung sind in der Regel eine separate Hausratversicherung für das Inventar und eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Absicherung als Vermieter notwendig. Die Gebäudeversicherung ist meist Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Reicht die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft aus?
Nein, die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft deckt nur das Gemeinschaftseigentum (z. B. das Dach, das Treppenhaus) und die fest mit dem Gebäude verbundenen Teile Ihrer Wohnung (z. B. die Wände, Fenster) ab. Ihr persönliches Inventar und Ihre Haftung als Vermieter sind damit nicht versichert.
Was kostet eine spezielle Versicherung für eine Ferienwohnung?
Die Kosten hängen von der Größe / Wohnfläche, dem Wert des Inventars, der Lage (Adresse) und den gewünschten Zusatzleistungen ab. Die Preise sind individuell zu berechnen, da sie von Faktoren wie der Ausstattung, dem Alter der Wohnung und dem jeweiligen Versicherungsumfang abhängen.
Wer haftet, wenn ein Mieter in meiner Ferienwohnung einen Unfall hat?
Als Vermieter haften Sie, wenn der Unfall auf Mängel in Ihrer Wohnung zurückzuführen ist, die Sie hätten beheben müssen. Hierfür schützt Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen des Gastes.
Sind Schäden am Inventar (Möbel, TV, Küche) der Ferienwohnung versichert?
Ja, dafür benötigen Sie eine Hausratversicherung speziell für Ihre Ferienwohnung. Sie schützt das gesamte Inventar vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Zahlt die Versicherung bei Vandalismus oder Diebstahl durch Gäste?
Vandalismus durch Mieter ist ein spezielles Risiko, das nicht abgedeckt ist. Hierfür ist eine spezielle Klausel in Ihren Vermietungs-AGB`s in der vereinbart wird, dass Schäden die durch Gäste verursacht werden, von denen ersetzt werden müssen. Sollten die Schäden fahrlässig durch die Gäste verursacht worden sein, können die Gäste den Schaden den Sie als Vermieter den Gästen in Rechnung stellen, über ihre Privathaftpflicht ersetzen lassen - wenn Mietsachschäden an Ferienwohnungen in deren Privathaftpflicht mitversichert sind.
Welchen Schutz bietet die Hausratversicherung für meine Ferienwohnung?
Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Ferienwohnung. Dazu gehören Möbel, elektronische Geräte, Geschirr, Textilien und sonstige Einrichtungsgegenstände.
Bin ich als Vermieter rechtlich gegen Mietausfall abgesichert?
Mietausfall, der durch einen versicherten Schaden (z. B. Brand- oder Wasserschaden) entsteht, kann über einen speziellen Zusatzbaustein in der Versicherungspolice abgesichert werden. Mietausfälle aufgrund von Nichtvermietung sind jedoch nicht versichert.
Wer kommt für Wasserschäden auf, die von der Nachbarwohnung ausgehen?
Schäden, die von der Nachbarwohnung ausgehen, werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert. Ihre Hausratversicherung würde den Schaden an Ihrem Inventar zunächst abdecken und dann die Kosten vom Verursacher zurückfordern.
Welche Schäden an der Ferienwohnung sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft deckt Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Wichtig: Dies gilt nur für die fest mit dem Gebäude verbundenen Teile, nicht für Ihr Inventar in Ihrer Ferienwohnung.
Was ist der Unterschied zwischen der Gebäudeversicherung und meiner eigenen Versicherung?
Die Gebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft und versichert das gesamte Gebäude. Ihre eigene Versicherung (z. Bsp. Hausrat) schützt hingegen nur Ihr persönliches Eigentum und Ihre Haftung als Vermieter.
Wie kann ich meine Ferienwohnung gegen Überschwemmung und Starkregen versichern?
Sie können Ihre Ferienwohnung mit einer Elementarschadenversicherung absichern, die als Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten wird. Für Wohnungen auf Rügen werden von den Versicherern jedoch nur die Regulierung der Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen angeboten - Überschwemmung oder Hochwasser aus der Ostsee leider nicht!
Ist das Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus) durch meine Versicherung abgedeckt?
Nein, für Schäden am Gemeinschaftseigentum ist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft zuständig. Ihre private Versicherung ist nur für Ihre eigene Wohnung und Ihr Eigentum zuständig.
Sind Schäden durch Sturm oder Hagel an der Ferienwohnung mitversichert?
Ja, Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude sind durch die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gedeckt. Für Schäden an Ihrem eigenen Inventar benötigen Sie Ihre separate Hausratversicherung.
Was ist im Schadensfall zu tun, wenn meine Ferienwohnung vermietet ist?
Wichtig ist, dass Sie oder Ihr Hausverwalter schnell handeln. Der Mieter sollte den Schaden umgehend melden. Sie sollten den Schaden dokumentieren (mit Fotos oder Videos) und so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherung melden. Es kann auch vereinbart werden, dass die Schadensaufnahme durch Jörg Heinze Versicherungsmakler - gemeinsam mit Ihrem Verwalter durchgeführt wird. Bei größeren Schäden kommt auch ein Schadensgutachter der Versicherung dazu.