Versicherungs-FAQ für die Versicherung von Ferienhäusern
Ist mein Ferienhaus über die normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nein, in den meisten Fällen reicht eine normale Wohngebäudeversicherung nicht aus. Standardpolicen schließen die gewerbliche Vermietung aus. Sie benötigen eine spezielle Ferienhausversicherung, die das erhöhte Risiko durch wechselnde Mieter und längere Leerstände berücksichtigt. In den Tarifen wird auch unterschieden, ob Sie Ihr Ferienhaus nur selbst nutzen oder ob Sie auch Mieteinahmen durch die Vermietung Ihres Ferienhauses erzielen.
Welche Versicherung brauche ich für mein Ferienhaus auf Rügen?
Für Ihr Ferienhaus benötigen Sie in erster Linie eine Wohngebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Eine separate Hausratversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, um Ihr Inventar abzusichern.
Was kostet eine spezielle Ferienhausversicherung?
Die Kosten für eine Ferienhausversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:
1) Der Wert (Größe, Ausstattung) des Hauses.
2) Die Lage (Nähe zur Küste, Risikozone).
3) Das Baujahr und die Bauweise.
4) Der Umfang des Versicherungsschutzes (zusätzliche Elementarschäden / Versicherung von Photovoltaikanlagen / Versicherung von Wärmepumpen / Glasversicherung).
Sie liegen in der Regel höher als bei einer Standard-Wohngebäudeversicherung.
Sind Schäden durch Stürme oder Sturmfluten am Ferienhaus versichert?
Schäden durch Sturm und Hagel sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Schäden durch Sturmfluten oder Hochwasser oder Starkregen (Elementarschäden) sind jedoch nur versichert, wenn Sie diese explizit in Ihre Police eingeschlossen haben. Das ist für ein Objekt an der Küste besonders wichtig, aber nicht mehr in jeder Küstenregion möglich. Die Risikogebiete für Sturmfluten zum Beispiel aus der Ostsee, ist bei den Versicherungsunternehmen wegen dem zu hohen Risiko meisten aus geschlossen. Jedoch können Schäden durch Überflutung durch Starkregen mitversichert werden.
Wer haftet, wenn ein Gast in meinem Ferienhaus einen Unfall hat?
Sie haften als Eigentümer des Ferienhauses für die Verkehrssicherheit der Immobilie ( z. Bsp. ist es Ihre Aufgabe, dass auf Ihren Flächen eine Schneebeseitigung durchgeführt wird) . Sollte sich ein Gast bei einem Sturz verletzen, kommt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden auf, wenn Sie die Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Hat sich der Gast durch Eigenverschulden verletzt (z. Bsp. betrunken die Teppe runter gefallen), sind Sie für den Schaden nicht haftbar zu machen.
Zahlt die Versicherung bei Vandalismus durch Mieter oder Einbruch?
Einbruchdiebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt. Vandalismus durch Mieter ist ein spezielles Risiko und oft nicht standardmäßig abgedeckt. Hierfür ist eine spezieller Zusatz in der Hausratversicherung notwendig, den kaum ein Versicherer anbietet. Sie sollten in Ihren AGB´s für Ihre Ferienhäuser auf jeden Fall den Passus " dass der Mieter für alle verursachten Schäden ersatzpflichtig haftet, vereinbart haben. Das funktioniert aber auch nur dann, wenn die Gäste die richtigen Personalien angegeben haben - was auch nicht immer der Fall ist.
Sind Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Carport mitversichert?
Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Garagen sind in vielen Ferienhausversicherungen bis zu einer bestimmten Summe automatisch mitversichert. Prüfen Sie dies jedoch unbedingt in Ihrer Police. Größere Anbauten sollten separat in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn mein Ferienhaus für längere Zeit leer steht?
Längere Leerstände erhöhen das Risiko für Schäden (z. Bsp. Frostschäden oder Leitungswasserschäden). Standardpolicen können den Versicherungsschutz bei Leerstand einschränken oder sogar aufheben. Eine spezielle Ferienhausversicherung deckt dieses Risiko in der Regel ab.
Gibt es eine Versicherung für Mietausfall nach einem Schaden?
Ja, eine Mietausfallversicherung kann als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Sie zahlt Ihnen die entgangenen Mieteinnahmen, wenn das Ferienhaus nach einem versicherten Schaden (z. Bsp. durch Brand oder Wasserschaden) vorübergehend nicht vermietbar ist.
Was deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für mein Ferienhaus ab?
Sie schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, wenn diese durch Ihre Immobilie einen Schaden erleiden. Dies umfasst typischerweise:
1) Schäden, die durch mangelnde Verkehrssicherung entstehen (z.B. Sturz auf einem vereisten Weg).
2) Personenschäden auf Ihrem Grundstück.
3) Sachschäden (z. Bsp. wenn ein Dachziegel auf das Auto eines Nachbarn fällt).
Sind Schäden am Inventar (Möbel, Elektrogeräte) des Ferienhauses versichert?
Ja, diese sind über eine Hausratversicherung abgedeckt. Die Police schützt Ihr Inventar gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Sie schützt Sie jedoch nicht vor den durch Gästen verursachten Schäden an Ihrem Hausrat. Hier müssen wieder die AGB`s für die Anmietung, den Passus mit der Haftung der Gäste für die durch sie verursachten Schäden, vereinbart werden.
Muss ich mein Ferienhaus gegen Überschwemmung und Hochwasser versichern?
Grundsätzlich ja - aber, an der Küste besteht jedoch wieder das Problem, dass die Versicherungsunternehmen die Versicherung von Hochwasser und Überschwemmung nicht versichern wollen. Für Immobilien auf Rügen, insbesondere in Küstennähe, werden Elementarschadenversicherungen nur für die Risiken Überschwemmung durch Starkregen angeboten. Hierbei werden nur Ereignisse wie Starkregen, Rückstau, Schneedruck oder Erdrutsch abgesichert, die nicht in der Standardversicherung enthalten sind.
Wie melde ich einen Schaden an meinem Ferienhaus, wenn ich nicht vor Ort bin?
Die meisten Versicherer bieten einfache Online-Formulare oder eine Hotline für die Schadenmeldung an. Sie sollten den Schaden so schnell wie möglich melden, die Schäden dokumentieren (Fotos!) und die Schadenshöhe schätzen lassen.
Es kann auch vereinbart werden, dass Jörg Heinze Versicherungsmakler z. Bsp. mit einem Hausmeister die erste Schadensaufnahme erledigt. Bei größeren Schäden kommt meistens auch ein Schadensgutachter der Versicherung zur Schadensaufnahme.
Gilt meine Feuerversicherung auch für das Ferienhaus?
Die Feuerversicherung ist in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie schützt das Gebäude vor Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Dennoch ist eine spezielle Ferienhausversicherung notwendig, da die Risikobewertung wegen der Vermietung eine andere ist.
Welche Pflichtversicherungen gibt es für ein Ferienhaus?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein Ferienhaus zu versichern. Aus wirtschaftlicher Sicht ist jedoch eine Wohngebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unverzichtbar, um sich vor existenziellen Risiken zu schützen - vor allem wenn die Immobilie finanziert.