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Vermögenswirksame Leistungen VL

Extra-Geld vom Chef - und das jeden Monat. Wie? Mit vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Mit diesen Leistungen des Arbeitgebers können Arbeitnehmer clever sparen. Doch nicht alle nutzen die Chance. Weil Sie garnicht wissen, daß ihr Arbeitgeber ihnen diese Leistungen zahlt. Dabei lohnt sich der Sparvertrag. Zwischen 6,45 Euro und 40 Euro extra gibt es oftmals monatlich vom Chef dazu.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL oder VL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.

Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Das können sein:

  • Fondssparplan
  • Lebensversicherung
  • Bausparvertrag
  • Die Altersvorsorgewirksame Leistung

Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ist eine Weiterentwicklung der Vermögenswirksamen Leistungen. Die AVWL ist eine Geldleistung des Arbeitgebers zum Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung für den Beschäftigten. Die zweckgebunden Leistung zur Altersvorsorge ersetzen dabei die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen.

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