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Rechtsschutz- Versicherung

Wofür brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Immer mehr Gesetze und Verordnungen, steigende Kosten und Gebühren für Gerichte und Anwälte, erhöhte Prozessbereitschaft und komplizierte Rechtsprechung machen eine alleinige Bewältigung von Rechtsansprüchen fast unmöglich. Aus einem einfachen Anspruch, zum Beispiel gegen die Hausverwaltung, kann somit schnell ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit entstehen. Ohne professioneller Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung wird dieses kostenspielige Anliegen kaum zu bewältigen sein.

Bei der Rechtsschutzversicherung wird unterschieden zwischen Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Angestellte) und Rechtsschutz für Selbstständige. Wobei bei Selbstständigen noch unterschieden wird zwischen dem Rechtsschutz für den privaten Bereich und für den Firmenbereich.

Somit ergeben sich für jeden Bereich auch unterschiedliche Risiken die bei den heutigen Anwalts- und Gerichtskosten auf beiden Parteien einen beträchtlichen finanziellen Schaden hinterlassen können.

Jede Rechtsschutzversicherung hat Ihre Highlights. Es ist oft nur sehr schwer herauszufinden ob der Kunde diese braucht und ob die Highlights die der Kunde braucht dann auch mitversichert sind. Einige Angelegenheiten sind teilweise granicht mehr zu versichern, wie z. B. Vertragsrechtsschutz für Firmen oder Rechtsschutz für Ehescheidungen, da die Versicherungsprämien auf Grund der hohen Streitwerte und ins unermeßliche steigen würden.

Jörg Heinze - Versicherungsmakler bietet seinen Kunden Spitzen - Produkte zu bestem Preis/Leistungsverhältnis. Sonderkonditionen mit Versicherern ermöglichen es uns Rabatte bis zu 35% gegenüber dem Normalpreis zu gewähren.

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Riesterrente, Hausratversicherung, Privathaftpflicht

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung und Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen verwendet. Hierzu findet eine elektronische Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzhinweise statt.

Advocard Rechtsschutz

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  • Die Advocard ist Rechtsschutz im praktischen Scheckkartenformat. Durch Vorlage der Advocard Rechtsschutzkarte hilft Ihnen der Anwalt Ihrer Wahl sofort, ohne Rückfragen und zeitraubenden Schriftwechsel
  • die Advocard Rechtsschutzversicherung garantiert Ihnen und Ihrem Anwalt, dass der auf Ihrer Karte ausgewiesene Versicherungsschutz besteht und in diesem Rahmen Kosten und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit übernommen werden. Es reicht also ein Blick auf Ihre Karte und Ihr Rechtsanwalt weiß Bescheid.
  • Diese Garantie der Kostenübernahme und die einzigartige Form der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Anwalt und der Advocard Rechtsschutzversicherung machen die Advocard Rechtsschutzkarte zu "Anwalts Liebling".
  • In eintrittspflichtigen Rechtsschutzfällen vermittelt die Advocard Rechtsschutzversicherung Ihnen bei Bedarf einen Anwalt, der den Fall bei Ihnen zu Hause oder in Ihren Geschäftsräumen mit Ihnen bespricht.
  • Diesen Service bietet die Advocard Rechtsschutzversicherung bereits in allen deutschen Städten ab 150.000 Einwohnern.
  • Die Prüfung der Erfolgsaussichten überläßt die Advocard Rechtsschutzversicherung grundsätzlich Ihrem Anwalt.
  • Bei Arbeitslosigkeit, sofern für den Versicherungsnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 117 SGB III besteht, kann eine Beitragsfreistellung für 1 Jahr beantragt werden

Rechtsschutz plus XL

Sie haben bereits Rechtsschutz für anwaltliche Beratungen, ohne dass schon ein Rechtsschutzfall eingetreten sein muss.
Sie können die Advocard einfach anrufen und diese verbindet Sie sofort mit einer der bundesweit ausgewählten Topkanzleien, die auf Ihren Bedarf ausgerichtet ist. Dort erhalten Sie schnelle und kompetente Antworten auf Ihre Fragen. Selbstverständlich können Sie sich auch an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.
Pro Jahr können Sie 2 Beratungen durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, egal zu welchem Thema, eine erste Beratung ist in jedem Fall abgedeckt.

  • das "Advocard Rechtsschutz-Plus" im Überblick:
  • als Ergänzung zu allen Bausteinen
  • 2 Beratungen durch einen Rechtsanwalt pro Jahr ohne Einschränkungen auf bestimmte Rechtsgebiete
  • Kein Rechtsschutzfall erforderlich
  • Advocard übernimmt die Kosten bis zu 450 € pro Versicherungsjahr
  • Die anwaltliche Vorabberatung kann nach Ablauf der Sperrfrist von 3 Monaten nach Vertragsbeginn erstmalig in Anspruch genommen werden
  • Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet


Neue Rechtsschutzversicherung - NRV

Die Highlights auf einem Blick

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Darlehen für Strafkautionen bis zu 155.000,- Euro
  • ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
  • großer Fußgängerrechtsschutz
  • Freizeitrechtsschutz
  • Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium - unabhängig vom Alter
  • Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
  • nur noch zwei Monate Wartezeit
  • Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel - auch für neue Risiken
  • Verträge auch ohne Selbstbeteiligung für Selbstständige
  • Steuer- und Daten-Rechtsschutz für Firmen
  • Spezialrechtsschutz für Firmen bis 200 Mitarbeiter
  • Abwahl von Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz aus Spezialrechtsschutz für Firmen möglich
  • Unternehmensleiter-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht im privaten Bereich
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen

JURCALL, Ihre Hotline+telefonische Rechtsberatung

Anwalt am Telefon - was das kostet!
Nicht bei der NRV. Als Extraleistung vermitteln wir zu jedem Vertrag eine Anwaltsberatung am Telefon. Unabhängige Anwälte beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Von den Kosten der Rechtsberatung stellt die NRV Rechtsschutz exklusiv ihre Kunden frei.

JURCASH

Wir kennen das alle: Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit zeigen einen deutlichen Abwärtstrend in Deutschland. Arbeiten oder Dienstleistungen sind erbracht - allein der Lohn fehlt. Zahlungserinnerungen, Mahnungen - gar Androhung gerichtlicher Schritte - haben keinen Erfolg. Was soll der kleine oder mittelständische Betrieb tun, um an sein Geld zu kommen?
Die NRV hat die Antwort: JURCASH
Mit JURCASH haben Sie die Möglichkeit, unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnungen durch einen professionellen Inkassodienstleistungspartner einzufordern. Die NRV bietet diese Serviceleistung - vermittelt durch die JURCASH GmbH - ausschließlich ihren selbstständigen Kunden an, die einen Gewerbe-Rechtsschutz-Vertrag bei der NRV haben.
Der Clou: JURCASH kann ohne Mehrbeitrag zusätzlich zum Rechtsschutzvertrag vereinbart werden. Selbst wenn beim Schuldner nichts zu holen ist bleibt der Gläubiger von Bearbeitungsgebühren oder Provisionen verschont. Lediglich geringe Barauslagen wie z.B. eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt können fällig werden.
Unser Inkassopartner setzt seit mehr als 25 Jahren konsequent auf einvernehmliche Lösungen mit dem Schuldner. Damit werden die Kosten minimiert und die Erfolgschancen maximiert. Sie nimmt Ihnen die langwierige und mühselige Arbeit des Mahnverfahrens ab. Angefangen beim kaufmännischen Teil bis hin zur gerichtlichen Durchführung in Form eines vollstreckbaren Titels. Also auch ein interessanter Gedanke zum Thema Outsourcing.

Rechtsschutz von A-Z

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